Samstag, 3. Januar 2009

Schon gewusst?

Autofahrer mit dem Reiseziel Schweiz sollten Radarwarner am besten zu Hause lassen. Wie der ADAC am Freitag mitteilte, ist auch die Benutzung von Navigationsgeräten mit Warnfunktion in dem Land strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. «Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige», erklärte der Automobilclub. Der Täter muss demnach mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Der ADAC empfiehlt deshalb Autofahrern vor einer Reise in die Schweiz, Navigationsgeräte oder vergleichbare Geräte so einzustellen, dass sie nicht über die illegalen Warnfunktionen verfügen. «Ist dies nicht möglich, darf ein solches Gerät nicht mitgenommen werden.»

Auch in Deutschland sind Geräte mit Radarwarnfunktion verboten. Wer sie trotzdem benutzt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 75 Euro und einen Eintrag von vier Punkten ins Flensburger Verkehrszentralregister. Auch in Deutschland kann die Polizei Geräte beschlagnahmen und vernichten.

HP Handhelds

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